Viele Mieter kennen das Problem: Oft müssen Mieter hohe Nachzahlungen bei Ihrer Heizkostenabrechnung in Kauf nehmen. In diesem Fall besteht ein hohes Interesse daran auch die Verbrauchsdaten der Nachbarn ins „Visier“ zu nehmen, um den eigenen Verbrauch im Vergleich zu den Nachbarn nachvollziehen zu können. In vielen Fällen wurde Mietern jedoch der Einblick in die Verbrauchsdaten anderer Mieter vom Vermieter verweigert. Damit ist nun Schluss. Der BGH hat nun in einem Urteil die Rechter der Mieter gestärkt.
Mehr zum Ausgangsstreit und zur Entscheidung des BGH können Sie auf der Seite www.anwalt.de nachlesen.