Jetzt einfach und bequem Ihren Energieausweis selbst erstellen

Sie wollen für Ihr Gebäude einen professionellen Energieausweis selbst erstellen? Unser erfahrenes Team aus zertifizierten Energieberatern sorgt dafür, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Lassen Sie noch heute einen Energieausweis erstellen, um gesetzlichen Anforderungen zu genügen und die Attraktivität Ihres Objekts zu steigern.

Unsere Bestpreisgarantie – fair und transparent

Bedarfsausweis Wohngebäude

99 €

Verbrauchsausweis Wohngebäude

59 €

Verbrauchsausweis Nichtwohngebäude

79 €

Energieausweis selbst erstellen
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Welche Daten benötige ich für die Erstellung eines Energieausweises

Damit Erstellen des Energieausweises problemlos abläuft, ist eine vollständige Aufnahme aller Daten notwendig. Diese werden im Anschluss auf Plausibilität geprüft. Im Folgenden sehen Sie die notwendigen Unterlagen für die drei verschiedenen Ausweistypen: a) den Bedarfsausweis für Wohngebäude, b) den Verbrauchsausweis für Wohngebäude und c) den Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude.

Nötige Unterlagen für den Bedarfsausweis für Wohngebäude

Grundlagen, um einen Energieausweis zu erstellen, sind Angaben zum Aufmaß der Gebäudeflächen, Angaben zur energetischen Qualität von Bauteilen (z. B. Fenster, Fassade, Keller, Dach) und der Heizanlage.

Sie benötigen:

  1. Informationen über die Größe des Gebäudes, wie beispielsweise Länge, Breite, Raumhöhen, Fensterflächen und die Dicke der Isolierung, die Sie entweder aus dem Gebäudegrundriss entnehmen können oder selbst vermessen müssen.
  2. Details zur technischen Ausstattung, darunter der Typ, das Alter und die Größe des Heizkessels und des Warmwasserspeichers, die Sie entweder in Ihrem Abgasmessprotokoll finden oder direkt auf dem Typenschild des Geräts ablesen können.
  3. Sie sollten uns ein digitales Foto des Gebäudes zur Verfügung stellen sowie detaillierte Fotos von modernisierten äußeren Bauteilen wie dem Dach oder der obersten Geschossdecke, der Fassade, der Kellerdecke oder den Kellerwänden. Zusätzlich benötigen wir Fotos aller Fenstertypen im jpg- oder png-Format. Wenn möglich, sollten die Fotos auch die Dicke der nachträglich aufgebrachten Dämmschichten zeigen. Als Alternative akzeptieren wir Förderunterlagen oder Handwerkerrechnungen, die den energetischen Zustand nachweisen (im PDF-Format). 

Im besten Fall liegt Ihnen, wenn Sie einen Energieausweis für das Haus erstellen lassen möchten, noch die Baubeschreibung Ihres Hauses vor. Dort sind normalerweise alle relevanten Daten zum Gebäude aufgeführt.

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Nötige Unterlagen für den Verbrauchsausweis für Wohngebäude

Wenn Sie einen Energieausweis beantragen wollen, basiert dieser auf Angaben zur Heizenergieverbrauch der letzten drei Abrechnungsjahre und Informationen zum energetischen Zustand des Gebäudes (Jahr der wärmetechnischen Modernisierung von Dach, Fassade, Fenster, Kellerdecke, Baujahr der Heizanlage) sowie Angaben zum Gebäude-Leerstand.

Sie benötigen:

  1. Heizkostenabrechnungen oder Energierechnungen (Erdgas, Fernwärme, Heizöl) der letzten 3 Abrechnungsjahre.
  2. Angaben zur Wohnfläche des Gebäudes finden Sie in der Heizkostenabrechnung oder der Baubeschreibung.
  3. Das Baujahr der Heizungsanlage kann dem Abgasmessprotokoll des Schornsteinfegers (Kaminkehrers) entnommen werden.
  4. Optional: Digitales Foto des Gebäudes im Dateiformat JPG oder PNG
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Nötige Unterlagen für den Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude

Grundlage beim Erstellen eines Verbrauchsausweises sind Angaben zum Heizenergieverbrauch der letzten drei Abrechnungsjahre und des Stromverbrauchs der letzten drei Jahre. Zusätzlich sind Angaben zur Gebäudefläche, zur Art des Gebäudes und zum Leerstand des Gebäudes erforderlich. Sie müssen außerdem einige Fragen zum energetischen Zustand des Gebäudes beantworten, einschließlich des Jahres der wärmetechnischen Modernisierung von Dach, Fassade, Fenstern und Kellerdecke sowie dem Baujahr der Heizanlage.

Sie benötigen:

  1. Heizkostenabrechnungen oder Energierechnungen (Erdgas, Heizöl, Fernwärme, Strom, Holzpellets) der letzten drei Abrechnungsjahre
  2. Stromabrechnungen der letzten drei Abrechnungsjahre
  3. Angaben zur Fläche des Gebäudes aus der Heizkostenabrechnung oder der Baubeschreibung
  4. Baujahr der Heizungsanlage aus dem Abgasmessprotokoll des Schornsteinfegers (Kaminkehrers)
  5. Baujahr der Klima- und/oder Lüftungsanlage
  6. Digitales Gebäudefoto und Detailfotos modernisierter Außenbauteile (Dach bzw. oberste Geschossdecke, Fassade, Fenster, Kellerdecke bzw. Kellerwände) im Dateiformat jpg. oder png. Wenn zugänglich, sollte die Dicke nachträglich aufgebrachter Dämmschichten aus den Fotos hervorgehen. Alternativ: Fördernachweise oder Handwerkerrechnungen, die den energetischen Zustand belegen (PDF).

Tipp: Bei uns von Senercon haben Sie neben dem Service, dass wir Ihren Energieausweis erstellen, auch die Möglichkeit Ihren Fernwärmeanschluss zu prüfen. Nehmen Sie einfach Kontakt zu unseren Experten auf!

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Haben Sie noch Fragen? Hier unser Fragen/Antworten Bereich:

Für Wohnimmobilien besteht die Möglichkeit, entweder den verbrauchsbasierten Energieausweis (Verbrauchsausweis) oder den anspruchsvolleren, bedarfsorientierten Energieausweis (Bedarfsausweis) zu erstellen. Bei Nichtwohngebäuden bieten wir die Erstellung eines Verbrauchsausweises an. Unser Energieausweis wird gemäß den Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) in der zum Zeitpunkt der Ausstellung gültigen Fassung erstellt und ist ein offizielles Dokument.

Sie können ganz bequem von zu Hause aus Ihren Energieausweis erstellen, indem Sie unser Energieausweis-Formular nutzen. Falls Sie Fragen haben, stehen Ihnen unsere Hilfestellungen zur Verfügung, sowohl für den Verbrauchsausweis bei Wohngebäuden, den Bedarfsausweis bei Wohngebäuden als auch den Verbrauchsausweis bei Nichtwohngebäuden.

Energieausweis erstellen und zusenden lassen – Kosten auf einen Blick:

Bedarfsausweis für Wohngebäude99,- Euro
Verbrauchsausweis für Wohngebäude59,- Euro
Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude79,- Euro
Übersicht Preise (Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.)

Energieausweis erstellen: die Zahlungsmodalitäten

Die Zahlung für den Energieausweis erfolgt bequem per Überweisung. Bitte überweisen Sie den Betrag auf folgendes Konto:

BIC: GENODEF1M01
IBAN: DE89701900000200761001
bei der Münchner Bank eG

Energieausweis erstellen: Lieferzeit und Bearbeitungsdauer

Haben Sie Ihren Energieausweis erstellen lassen, beträgt die Bearbeitungsdauer maximal drei Tage. Im Anschluss wird der Energieausweis zum Selbstausdrucken per E-Mail an Sie versandt.
Optional bieten wir gegen einen Aufpreis von 35,- Euro die Bestellung per Post an. Schicken Sie dazu den ausgefüllten Fragebogen (für den Verbrauchsausweis für Wohngebäude, für den Bedarfsausweis für Wohngebäude sowie für den Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude) per Briefpost an die:

senercon GmbH
Abteilung: Energieausweise
Hochkirchstr. 11
10829 Berlin 

Fügen Sie bitte ein Foto des Gebäudes und detaillierte Aufnahmen von modernisierten äußeren Bauteilen wie dem Dach oder der obersten Geschossdecke, der Fassade, den Fenstern, der Kellerdecke oder den Kellerwänden bei. Wenn möglich, sollte aus den Fotos die Dicke der nachträglich aufgebrachten Dämmschichten ersichtlich sein. Alternativ dazu akzeptieren wir auch Förderunterlagen oder Handwerkerrechnungen, die den energetischen Zustand belegen. Sie haben die Möglichkeit, die Bilder oder Dateien an die E-Mail-Adresse energieausweis@senercon.de zu senden. Wenn Sie den Energieausweis lieber postalisch erhalten möchten, teilen Sie uns dies bitte mit, wenn Sie Ihren Energieausweis erstellen lassen.

Sowohl beim Verbrauchsausweis als auch beim Bedarfsausweis wird die Energieeffizienz beurteilt. Die Basis für diese Bewertung ist jedoch unterschiedlich. Daher können die Kennwerte beider Ausweisarten für dasselbe Gebäude voneinander abweichen.

Wenn Sie beabsichtigen, einen Energieausweis für Ihr Haus erstellen zu lassen, sollten Sie beachten, dass der Energiebedarfskennwert im Bedarfsausweis in der Regel höher ist als der Verbrauchskennwert im Verbrauchsausweis. Aufgrund seiner standardisierten Berechnung wird der Bedarfsausweis oft als zuverlässigeres Dokument bei Verkaufsverhandlungen angesehen.

In vielen Fällen haben Hauseigentümer die Wahlfreiheit zwischen beiden Arten von Energieausweisen, abhängig von ihren individuellen Anforderungen. Ein Vergleich der Vor- und Nachteile beider Ausweisarten, der im Abschnitt Energieausweis-Klassen näher erläutert wird, kann Ihnen bei der Auswahl des geeigneten Energieausweises helfen.

Die Möglichkeit zur Wahl zwischen beiden Ausweisarten besteht aktuell in den folgenden Situationen:

  • Bei Nichtwohngebäuden
  • Bei bestehenden Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten
  • Bei Wohngebäuden mit vier oder weniger Wohneinheiten, wenn sie entweder nach dem 1. November 1977 erbaut wurden oder, in Fällen von älteren Gebäuden mit Bauantrag vor dem 1. November 1977, wenn sie die energetischen Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) vom 11. August 1977 bei Fertigstellung oder nach einer Modernisierung erfüllen.

Für bestimmte Gebäudearten ist ausschließlich die Ausstellung eines Bedarfsausweises vorgeschrieben, darunter:

  • Neubauten
  • Wohngebäude mit vier oder weniger Wohneinheiten (Ausnahmen siehe oben)

Es gibt jedoch Ausnahmen von der Energieausweispflicht. Sie müssen keinen Energieausweis erstellen für folgende Gebäude:

  • Baudenkmäler,
  • Gebäude innerhalb von Ensemble- oder denkmalgeschützten Bereichen,
  • Immobilien mit einer Nutzfläche unter 50 m²,
  • Immobilien, die nicht regelmäßig genutzt bzw. geheizt oder gekühlt werden (z. B. Ferienhäuser)
  • Gebäude mit spezieller Nutzung wie Stallungen oder Gewächshäuser.

Seit 2008 sind Immobilien, die auf dem Markt angeboten werden, gesetzlich verpflichtet, einen Energieausweis zu erstellen. Potenzielle Mieter oder Käufer haben das Recht, den Energieausweis für die betreffende Immobilie einzusehen. Obwohl Vermieter oder Verkäufer mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro bei Nichtvorlage bedroht wurden, wurde der Ausweis in der Praxis nur selten angefordert, wie Tests des Berliner Mietervereins und anderer zeigten. Daher wurden die Vorschriften zur zum Energieausweis Erstellen im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2014 verschärft, wie weiter unten erläutert.

Seit 1995 müssen für Neubauten Energieausweise erstellt werden. Die Ausstellung von Energieausweisen für Neubauten unterliegt den Regelungen der einzelnen Bundesländer. Die Pflicht für Nichtwohngebäude einen Energieausweis zu erstellen, besteht seit dem 1. Juli 2009. Diese Verpflichtung tritt jedoch nur in Kraft, wenn wesentliche Veränderungen an der Immobilie vorgenommen werden, sie verkauft oder neu vermietet oder verpachtet wird. Im Laufe der Zeit hat sich der Energieausweis leicht verändert und die Verbraucherzentrale bietet Informationen dazu, wie man Energieausweise am besten miteinander vergleichen kann.

Im Allgemeinen stehen für bestehende Gebäude zwei Arten von Energieausweisen zur Verfügung, die erstellt werden können: Verbrauchsausweise und Bedarfsausweise. Der hauptsächliche Unterschied liegt in der Methode zur Berechnung der energetischen Qualität von Gebäuden, entweder auf Grundlage des Energieverbrauchs oder des Energiebedarfs.

Wenn Sie einen Energieausweis erstellen, gibt es einige Gemeinsamkeiten zwischen Verbrauchsausweisen und Bedarfsausweisen. Beide Kategorien verwenden dasselbe Formular und enthalten Vergleichswerte zur Beurteilung der Energieeffizienz von Gebäuden. Jeder Energieausweis, der nach Mai 2014 erstellt wurde, verfügt zudem über eine Bewertung anhand der Energieeffizienzklassen A+ bis H.

Bedarfsausweise sind in der Regel aufwendiger und kostenintensiver als Verbrauchsausweise. Sie können für alle Arten von Gebäuden ausgestellt werden. Die Pflicht zur Erstellung eines Bedarfsausweises oder die Wahlmöglichkeit zwischen den beiden Ausweisarten hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Alter und der Größe der Immobilie (weitere Informationen finden Sie im Abschnitt zum Vergleich). Eine detaillierte Übersicht der wichtigsten Informationen zu beiden Arten von Energieausweisen, einschließlich ihrer Vor- und Nachteile, wird im Anschluss präsentiert.

Folgende Tabelle zeigt die Energieausweis-Typen, die für bestimmte Gebäude gesetzlich zugelassen sind:

Wohngebäude mit weniger als fünf WohnungenWohngebäude mit fünf oder mehr Wohnung
Wohngebäude, Baujahr vor 1978Nur Bedarfsausweis möglichBedarfs- oder Verbrauchsausweis
Wohngebäude, Baujahr 1978 oder späterBedarfs- oder VerbrauchsausweisBedarfs- oder Verbrauchsausweis
Übersicht Energieausweistyp nach Baujahr und Gebäudetyp

 

Energieausweis erstellen: Der Verbrauchsausweis

Energieausweis erstellen: Der Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis wird auch als Energieverbrauchsausweis oder verbrauchsorientierter Energieausweis bezeichnet, wobei diese Bezeichnungen alle auf denselben Ausweis hinweisen. Der Verbrauchsausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude basiert auf tatsächlichen Energieverbrauchsdaten, die von den Bewohnern des Hauses gemessen wurden. Hierbei werden Verbrauchsdaten für Heizwasser, gegebenenfalls Warmwasser und andere relevante Daten aus den letzten drei Jahren herangezogen. Diese Daten werden anschließend an klimatische Bedingungen angepasst, um beispielsweise Witterungseinflüsse auszugleichen und eine Vergleichbarkeit sicherzustellen. Der berechnete Energieverbrauchskennwert, der den Endenergieverbrauch (und seit Mai 2014 auch den Primärenergieverbrauch) darstellt, hängt stark vom Verhalten der Bewohner oder Nutzer ab. Zukünftige Verbräuche können aufgrund unterschiedlicher Witterungsbedingungen und sich ändernden Nutzerverhaltens von den im Energieausweis erstellten Werten abweichen.

Die Vorteile des Verbrauchsausweises sind:

  • Die Kosten für einen verbrauchsorientierten Energieausweis sind in der Regel geringer, da weniger Aufwand erforderlich ist.
  • Der Verbrauchsausweis ermöglicht eine Bewertung des tatsächlichen Energieverbrauchs und erlaubt somit eine Analyse des Nutzerverhaltens.

Die Nachteile des Verbrauchsausweises sind:

  • Er berücksichtigt nicht die Bewertung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik, weshalb die Modernisierungsempfehlungen in der Regel allgemein gehalten sind.
  • Der Verbrauchsausweis kann frühestens nach drei Heizperioden aktualisiert werden, was bedeutet, dass der Effekt von Modernisierungsmaßnahmen auf die Energiebilanz einer Immobilie bei einem bestehenden Verbrauchsausweis erst mit erheblicher Verzögerung erfasst wird.

Es gibt Einschränkungen für die Ausstellung des Verbrauchsausweises.
Vebrauchsausweise können nicht für folgende Arten von Immobilien ausgestellt werden:

  • Neubauten
  • Gebäude, die mit kohlenbetriebenen Zentralheizungen beheizt werden
  • Gebäude, die in den letzten drei Jahren mehr als 30 Prozent der Zeit leer standen
  • Gebäude, in denen Mischformen aus Zentral-, Etagen- und Einzelofenheizungen genutzt werden
  • Gebäude, in denen in den letzten drei Jahren der Energieträger (wie Erdgas, Heizöl, Pellets usw.) gewechselt oder eine Solaranlage zur Warmwasserbereitung eingebaut wurde.

Energieausweis erstellen: Der Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis wird auch unter verschiedenen Bezeichnungen geführt, wie beispielsweise Energiebedarfsausweis oder bedarfsorientierter Energieausweis. Dieser Ausweis basiert auf der Berechnung des jährlichen Energiebedarfs des Gebäudes für Heizung, Warmwasser und Lüftung, weshalb er den Namen „Bedarfsausweis“ trägt. Die Berechnung berücksichtigt verschiedene physikalische Eigenschaften des Gebäudes, darunter die Fläche, die Anlagentechnik (Heizungsanlage, Lüftungsanlage, Nutzung erneuerbarer Energien usw.) und die Wärmedämmfähigkeit der Gebäudehülle. Messungen vor Ort sind dafür nicht erforderlich, was es ermöglicht, spezifische Modernisierungsempfehlungen und Schwachstellenbeurteilungen für das Gebäude abzugeben.

Die Energiebedarfskennwerte für End- und Primärenergie werden unter Verwendung standardisierter Rahmenbedingungen für Nutzerverhalten und Witterung berechnet. Das tatsächliche Verhalten der Bewohner hat keinen Einfluss auf diese Berechnung. Durch die Berechnung von Endenergieverbrauch und Primärenergieverbrauch kann die gesamte Energiebereitstellungskette bewertet werden, was besonders wichtig ist, da der Primärenergieverbrauch je nach genutztem Energieträger (z.B., Erdgas, Heizöl, Pellets) erheblich variieren kann.

Vorteile des Bedarfsausweises im Überblick:

  • Die Berechnung relevanter Kennzahlen basiert auf standardisierten Annahmen und ist somit unabhängig vom Verhalten der Nutzer.
  • Eine Aktualisierung der Kennwerte des Bedarfsausweises nach Modernisierungen ist mit geringem Aufwand verbunden.
  • Der Bedarfsausweis dokumentiert die Energieeffizienz des Gebäudes.

Nachteile des Bedarfsausweises:

  • Die Erstellung eines Bedarfsausweises ist aufgrund des höheren Aufwandes und der umfassenden energetischen Bewertung des Gebäudes in der Regel kostspieliger.
  • Der Bedarfsausweis spiegelt nicht den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner wider.

Einschränkungen bei der Ausstellung des Bedarfsausweises:

Es existieren bestimmte Einschränkungen bei der Ausstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises, die vorwiegend Sonderfälle betreffen. Ein Bedarfsausweis kann in folgenden Fällen nicht erstellt werden:

  • Für Gebäude mit mehr als 25 Wohneinheiten,
  • Für Gebäude, die keinen rechteckigen oder L-förmigen Grundriss aufweisen,
  • Für Gebäude mit einem Schwimmbad,
  • Für Gebäude mit mehreren Heizsystemen, außer wenn das Gebäude über eine Zentralheizung verfügt und eventuelle Zusatzheizungen weniger als zehn Prozent des Heizwärmebedarfs abdecken.

Normalerweise behält ein Energieausweis eine Gültigkeit von zehn Jahren. Dies gilt sowohl für die derzeit gebräuchlichen Verbrauchs- und Bedarfsausweise als auch für ältere Varianten.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass alle Energieausweise, die nach dem 25. April 2007 ausgestellt wurden, den Anforderungen der damals gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechen müssen (gültig ab 01. Oktober 2007 bzw. der aktualisierten Fassung ab 01. Mai 2014).

Nur in speziellen Situationen vor Ablauf der zehnjährigen Gültigkeitsdauer muss ein neuer Energieausweis erstellt werden. Dies ist der Fall, wenn:

  • eine Wärmedämmung durchgeführt wird,
  • mehr als zehn Prozent der Fläche eines Außenbauteils ausgetauscht werden,
  • die beheizte Nutzfläche um mehr als 50 Prozent erweitert wird,
  • oder die beheizte Nutzfläche um mehr als 50 Quadratmeter vergrößert wird.

Ein Bedarfsausweis kann nach einer Modernisierung relativ unkompliziert aktualisiert werden, um den neuen energetischen Standards des Gebäudes Rechnung zu tragen. Die Aktualisierung oder Erneuerung eines Verbrauchsausweises ist erst nach dem Ablauf von drei Heizperioden nach der Modernisierung möglich, um ausreichend viele Berechnungswerte zur Verfügung zu haben.

Ein Energieausweis, oft auch als Energiepass bezeichnet, ist ein offizielles, mehrseitiges Dokument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes bewertet und dokumentiert, basierend auf der rechtlichen Grundlage der Energieeinsparverordnung (EnEV).

Diese Ausweise bieten Informationen zur Energieeffizienz und geben Hinweise auf zukünftige Energiekosten. Sie ermöglichen Verbrauchern, den Heizenergieverbrauch und die Energieeffizienz eines Gebäudes schnell einzuschätzen und mit anderen Immobilien zu vergleichen.

Anhand einer Farbskala kann der Energieverbrauch pro Quadratmeter abgelesen und mit einem Durchschnittsgebäude sowie einem Passivhaus verglichen werden: „Grün“ steht für einen niedrigen Energieverbrauch, während „Rot“ darauf hinweist, dass Einsparungen sinnvoll sind. Seit Mai 2014 enthalten Energieausweise auch kostengünstige Modernisierungsempfehlungen.

Die Vorteile beim Energieausweis Erstellen sind vielfältig:

  • Mieter und Käufer erhalten mehr Transparenz und Vergleichbarkeit auf dem Immobilienmarkt durch Energieeffizienzklassen von A+ bis H.
  • Eigentümer werden dazu ermutigt, den Energieverbrauch und die Energiekosten zu senken, da sie offiziell eine gute Energiebilanz nachweisen können.

Im Allgemeinen gilt: Gebäude mit einer positiven Bewertung im Energieausweis haben auf dem Immobilienmarkt einen Vorteil, da Energieeffizienz und Nebenkosten für Käufer und Mieter immer wichtiger werden.

Einen Energieausweis zu erstellen bietet eine wichtige Orientierung zur Beurteilung der Energieeffizienz von Gebäuden. Allerdings kann er keine präzisen Vorhersagen über zukünftige Energieverbräuche und -kosten treffen, da externe Faktoren wie Witterung und individuelles Nutzerverhalten erheblichen Einfluss haben. Darüber hinaus kann der Energieverbrauch einzelner Wohnungen innerhalb eines Gebäudes stark variieren, abhängig von Lage und Bauweise. Trotzdem sind gewisse Schlüsse hinsichtlich der zu erwartenden Verbräuche und Kosten möglich.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) trat am 01.11.2020 in Kraft und brachte Änderungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Energieausweisen mit sich. Mit einer Übergangsfrist bis zum 01.05.2021 gelten die folgenden Neuerungen:

  • Die Formulare wurden angepasst, darunter die Aufnahme zusätzlicher Informationen zu bestehenden Klima- und Lüftungsanlagen.
  • Es besteht die Pflicht zur Begehung des Gebäudes, um Modernisierungsempfehlungen auszusprechen. Als Alternative kann der energetische Zustand der Bauteile durch Fotos nachgewiesen werden.

Die Energieausweispflicht wurde am 01. Mai 2014 eingeführt, fünf Jahre nach der letzten Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2009. Während sich für bestehende Gebäude kaum etwas geändert hat, wurden vor allem die Anforderungen an Neubauten verschärft und die Überwachungsbefugnisse der Behörden erweitert. Auf Landesebene kann künftig stichprobenartig überwacht werden, ob Energieausweise erstellt wurden.

Die Bedeutung und Verwendung von Energieausweisen, die Sie erstellen lassen können, wurden im Rahmen der EnEV 2014 gestärkt, insbesondere im Hinblick auf Immobilienanzeigen. Die Veröffentlichung der Energieeffizienzklasse (von A+ bis H) oder, bei älteren Energieausweisen, die Angabe des Energiekennwerts ist nun verpflichtend in gewerblichen Immobilienanzeigen. Obwohl diese Angaben nur begrenzte Schlüsse auf die zu erwartenden Energiekosten zulassen, bieten sie dennoch einen weiteren Vergleichspunkt für künftige Mieter und Käufer.

Bei Besichtigungen von Kauf- oder Mietinteressenten muss der Energieausweis unaufgefordert vorgelegt werden. Beim Kauf oder der Anmietung muss der Ausweis im Original oder als Kopie ausgehändigt werden. Eigentümergemeinschaften sind verpflichtet, einzelnen Eigentümern, die ihre Wohnung verkaufen oder vermieten möchten, den Ausweis rechtzeitig auf eigene Kosten auszuhändigen.

Die EnEV 2014 brachte folgende wesentliche Änderungen beim Energieausweis Erstellen mit sich:

  • Bei Besichtigungen muss der Energieausweis unaufgefordert Kauf- oder Mietinteressenten vorgelegt werden.
  • Beim Vertragsabschluss muss der Energieausweis als Kopie oder im Original an den Käufer bzw. Mieter übergeben werden.
  • In gewerblichen Immobilienanzeigen müssen energetische Kennwerte angegeben werden, und bei neuen Energieausweisen auf dem Stand der EnEV 2014 muss die Energieeffizienzklasse vermerkt werden (Hinweis: Ein bereits vorhandener Ausweis muss nicht erneuert werden, siehe Abschnitt Energieausweise: Grundlagen).
  • Eigentümergemeinschaften müssen auf eigene Kosten einen Energieausweis erstellen und aushändigen, wenn ein einzelner Eigentümer seine Wohnung verkaufen oder vermieten möchte.
  • In behördlich genutzten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr und einer Nutzfläche von mehr als 500 m² (ab Juli 2015: Ausweitung auf Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 250 m²) müssen Energieausweise erstellt und öffentlich ausgehängt werden.
  • In bestimmten nicht behördlich genutzten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr muss der Energieausweis ebenfalls öffentlich ausgehängt werden.
  • Bei bereits vorhandenem Energieausweis besteht die Pflicht zum öffentlichen Aushang auch für nicht behördlich genutzte Gebäude mit starkem Publikumsverkehr wie Hotels, Restaurants, Banken und größeren Geschäften.

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Dipl.-Ing. Christian Reher, Leiter der Abteilung bei senercon:

„Seit einigen Jahren kümmere ich mich bei senercon darum, für jeden Kunden zuverlässig einen Energieausweis zu erstellen. Ich hoffe, auch Ihren Auftrag zu Ihrer vollen Zufriedenheit zu erfüllen.“

  • Jahrelange Erfahrung: über 60.000 erstellte Energieausweise seit 2008.
  • Fachliche Prüfung jedes Energieausweises durch einen Diplom-Ingenieur.
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