Vermieter müssen auf Wunsch der Mieter den Fernwärmeanschluss anpassen
Der Mieterverein Stuttgart hat einen wichtigen Sieg vor Gericht erzielt. Vermieter sind verpflichtet, zu große Fernwärmeanschlüsse auf Anraten der Mieter anpassen zu lassen. Durch Urteil des Amtsgerichts Stuttgart (AZ 10 C 369/15) wurde somit nun gerichtlich den Mietern der Rücken gestärkt. Lesen Sie den vollen Artikel auf der Seite des Mieterbundes Stuttgart: Link