Energieausweis online erstellen – schnell und einfach!

Auf dieser Seite können Sie einen Energieausweis online für Ihr Haus erstellen. Hier erfahren Sie, welche Art von Ausweis Sie für Ihr Haus benötigen und welche Angaben für die Erstellung erforderlich sind. Sollten Sie allein nicht weiterkommen, hilft Ihnen unser telefonischer Support gerne weiter. Legen Sie jetzt los und erstellen Sie den Energieausweis für Ihr Haus in wenigen Schritten!

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Jetzt mit wenigen Klicks einen Energieausweis online erstellen

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Energieausweise online erstellen – Welcher Ausweis passt zu Ihrem Haus?

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Welche Informationen brauche ich zur Erstellung eines Energieausweises? –
PDF-Checkliste zum Download!

Je nach Art des Energieausweises müssen spezifische Angaben zu Ihrem Gebäude gemacht werden. Wir empfehlen Ihnen, die entsprechende Checkliste für die Online-Erstellung Ihres Energieausweises herunterzuladen.
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Vorteile online Energieausweises von senercon 

Ein Energieausweis mit senercon hat viele Vorteile. Einige davon haben wir für Sie zusammengefasst.

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Damit Sie selbst den Energieausweis für Ihr Haus online erstellen und anfordern können, ist eine vollständige Aufnahme aller Daten notwendig. Diese werden im Anschluss auf Plausibilität geprüft. Im Folgenden sehen Sie die notwendigen Unterlagen zum Energieausweis Erstellen der drei verschiedenen Energieausweis-Typen: a) den Bedarfsausweis für Wohngebäude, b) den Verbrauchsausweis für Wohngebäude und c) den Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude.

Nötige Unterlagen für den Online-Energieausweis auf Bedarfsbasis (Bedarfsausweis) für Wohngebäude

Möchten Sie selbst einen Energieausweis für Ihr Haus online erstellen, sind Daten zum Aufmaß der Gebäudeflächen, zur energetischen Qualität von Bauteilen (z. B. Fenster, Fassade, Keller, Dach) und der Heizanlage essenziell.

Energieausweis online erstellen – folgende Daten benötigen Sie:

  1. Gebäudeabmessungen (z. B. Länge & Breite des Hauses, Raumhöhen, Fensterflächen, Dicke der Dämmung), die Sie Ihrem Gebäudegrundriss entnehmen bzw. selber ausmessen.
  2. Angaben zur technischen Ausstattung (z. B. Typ, Alter & Größe des Heizkessels und des Warmwasserspeichers), die Sie in Ihrem Abgasmessprotokoll bzw. direkt auf dem Typenschild des Geräts finden.
  3. Digitales Gebäudefoto und Detailfotos modernisierter Außenbauteile (Dach bzw. oberste Geschossdecke, Fassade, Kellerdecke bzw. Kellerwände) sowie aller Fenstertypen im Dateiformat JPG oder PNG. Wenn zugänglich, sollte die Dicke nachträglich aufgebrachter Dämmschichten aus den Fotos hervorgehen. Alternativ können Sie einen Nachweis von Fördermitteln oder Handwerkerrechnungen einreichen, die den energetischen Zustand belegen (PDF).

Im Idealfall liegt Ihnen noch die Baubeschreibung Ihres Hauses vor. Dort sind in der Regel sämtliche Daten Ihres Gebäudes enthalten. Zwischenzeitliche Veränderungen sind natürlich zu berücksichtigen.

Nötige Unterlagen, um einen Energieausweis auf Verbrauchsbasis (Verbrauchsausweis) für Wohngebäude online zu erstellen.

Grundlage für die Erstellung des online Energieausweises für Ihr Haus sind Angaben zum Heizenergieverbrauch der letzten drei Abrechnungsjahre und Informationen zum energetischen Zustand des Gebäudes (Jahr der wärmetechnischen Modernisierung von Dach, Fassade, Fenster, Kellerdecke, Baujahr der Heizanlage) sowie Informationen zum Gebäude-Leerstand.

Um einen Energieausweis auf Verbrauchsbasis online zu erstellen Folgendes:

  1. Heizkostenabrechnungen oder Energierechnungen (Erdgas, Fernwärme, Heizöl) der letzten drei Abrechnungsjahre.
  2. Angaben zur Wohnfläche des Gebäudes finden Sie in der Heizkostenabrechnung oder der Baubeschreibung.
  3. Das Baujahr der Heizungsanlage kann dem Abgasmessprotokoll des Schornsteinfegers (Kaminkehrers) entnommen werden.
  4. Optional: Digitales Foto des Gebäudes im Dateiformat JPG oder PNG.

Nötige Unterlagen, um einen Energieausweis auf Verbrauchsbasis (Verbrauchsausweis) für Nichtwohngebäude online zu erstellen.

Die Grundlage, um selbst einen online Energieausweis zu erstellen, sind Angaben zum Heizenergieverbrauch der letzten drei Abrechnungsjahre und des Stromverbrauchs der letzten drei Jahre. Zudem werden Informationen zur Fläche des Gebäudes und zur Gebäudeart benötigt sowie Angaben zum Gebäude-Leerstand. Möchten Sie einen Energieausweis erstellen, müssen Sie ferner Fragen zum energetischen Zustand des Gebäudes (Jahr der wärmetechnischen Modernisierung von Dach, Fassade, Fenster, Kellerdecke, Baujahr der Heizanlage) beantworten.

Um den selbst einen online Energieausweis zu erstellen, brauchen Sie Folgendes:

  1. Heizkostenabrechnungen oder Energierechnungen (Erdgas, Heizöl, Fernwärme, Strom, Holzpellets) der letzten drei Abrechnungsjahre,
  2. Stromabrechnungen der letzten drei Abrechnungsjahre,
  3. Informationen zur Fläche des Gebäudes finden Sie in der Heizkostenabrechnung oder der Baubeschreibung,
  4. Das Baujahr der Heizungsanlage kann dem Abgasmessprotokoll des Schornsteinfegers (Kaminkehrers) entnommen werden,
  5. Das Baujahr der Klima- und/oder Lüftungsanlage,
  6. und ein digitales Gebäudefoto und Detailfotos modernisierter Außenbauteile (Dach bzw. oberste Geschossdecke, Fassade, Fenster, Kellerdecke bzw. Kellerwände) im Dateiformat JPG oder PNG. Wenn zugänglich, sollte die Dicke nachträglich aufgebrachter Dämmschichten aus den Fotos hervorgehen. Alternativ: Fördernachweise oder Handwerkerrechnungen, die den energetischen Zustand belegen (PDF).

Falls Sie diese Informationen in Ruhe sammeln wollen, nutzen Sie unsere praktischen Ausfüllhilfen zum Ausdrucken:  

Die meisten Energieausweise können ganz einfach online per Dateneingabe erstellt werden. Dabei handelt es sich um verbrauchs- und bedarfsbasierte Energieausweise. Ob Sie einen online Energieausweis für Ihr Haus erstellen können, und welchen Ausweistyp Sie brauchen, können Sie ganz einfach mit unserem Auswahltool herausfinden. Dazu klicken Sie bitte >hier.

Über unser Auswahltool können Sie mit einem Klick herausfinden, welchen Energieausweis Sie online erstellen müssen.

Sowohl beim Verbrauchsausweis als auch beim Bedarfsausweis wird die Energieeffizienz beurteilt. Die Datengrundlage der Beurteilung unterscheidet sich. Daher können die Kennwerte beider Ausweisarten bei der gleichen Immobilie voneinander abweichen.

Möchten Sie Ihren Energieausweis online erstellen lassen, dann sollten Sie wissen, dass der Energiebedarfskennwert des Bedarfsausweises meist höher ist als der Verbrauchskennwert des Verbrauchsausweises. Aufgrund seiner standardisierten Berechnung kann der Bedarfsausweis bei Verkaufsverhandlungen als verlässlicheres Dokument verstanden werden.

In vielen Fällen kann sich der Hauseigentümer je nach Kerninteresse zwischen beiden Ausweisarten entscheiden. Ein Vergleich der Vor- und Nachteile beider Ausweisarten (enthalten im Abschnitt Energieausweis-Klassen) hilft Ihnen, den passenden Energieausweis online zu erstellen.

Wahlfreiheit besteht aktuell bei:

  • Nichtwohngebäuden
  • Bestehenden Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten
  • Wohngebäuden mit vier oder weniger Wohneinheiten, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Entweder, wenn der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde, oder (bei älteren Gebäuden mit Bauantrag vor 1. November 1977), wenn sie bei Fertigstellung oder nach einer Modernisierung mindestens die energetischen Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) vom 11. August 1977 erfüllen.

Für folgende Gebäudearten dürfen ausschließlich Bedarfsausweise ausgestellt werden:

  • Neubauten
  • Wohngebäude mit vier oder weniger Wohneinheiten (Ausnahmen siehe oben)

Ausnahmen: Für welche Immobilien Sie keinen Energieausweis (online) erstellen müssen

Bei der Energieausweispflicht gibt es Ausnahmen. Die Ausweispflicht entfällt für:

  • Baudenkmäler,
  • Gebäude innerhalb von Ensemble- oder denkmalgeschützten Bereichen,
  • Immobilien mit einer Nutzfläche unter 50 m²,
  • Immobilien, die nicht regelmäßig genutzt bzw. geheizt oder gekühlt werden (z. B. Ferienhäuser)
  • Gebäude mit spezieller Nutzung wie Stallungen oder Gewächshäuser.

In Deutschland gibt es seit etwa 2004 Energieausweise. Regelungen wurden zunächst in der Energieeinsparverordnung und seit 1. November 2020 im Gebäudeenergiegesetz (GEG) getroffen. Der Energieausweis ist seit 2007 Pflicht beim Verkauf oder der Neuvermietung von Immobilien. 

Für Neubauten wird der Energieausweis bereits seit 2002 ausgestellt. Seit Juli 2008 ist der Energieausweis auch für Bestandsbauten zur Pflicht geworden. Gesetzliche Grundlage für den Energieausweis bildet jetzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat. Mit Ablauf der Übergangsfrist bis zum 01. Mai 2021 müssen nun alle neu zu erstellenden Energieausweise den Vorgaben des GEG entsprechen.

Grundsätzlich gibt es für bestehende Gebäude zwei Arten von Energieausweisen, die Sie online erstellen können: Verbrauchs- und Bedarfsausweise. Hauptunterschied ist die zugrundeliegende Berechnung der energetischen Qualität von Gebäuden (bedarfsbasierte oder verbrauchsbasierte Berechnung).

Energieausweis online erstellen: Was sind die Gemeinsamkeiten von Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?

Beide Energieausweis-Klassen nutzen dasselbe Formular und beinhalten Vergleichswerte zur Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden. Jeder nach Mai 2014 erstellte Energieausweis besitzt zudem die Bewertung anhand der Energieeffizienzklassen A+ bis H.

Bedarfsausweise sind aufwendiger und grundsätzlich teurer als Verbrauchsausweise. Sie dürfen für alle Gebäude ausgestellt werden. Teilweise ist die Ausstellung eines Bedarfsausweises Pflicht, teilweise besteht Wahlfreiheit zwischen den beiden Ausweisarten. Diese ist abhängig von Alter und Größe der Immobilie (mehr Informationen im Abschnitt Vergleich). Die wichtigsten Informationen zu beiden Energieausweis-Arten mit Vor- und Nachteilen finden Sie gleich hier im Anschluss.

Folgende Tabelle gibt Aufschluss über die Energieausweis-Typen, die für bestimmte Gebäude gesetzlich zulässig sind:

Wohngebäude mit weniger als fünf WohnungenWohngebäude mit fünf oder mehr Wohnung
Wohngebäude, Baujahr vor 1978Nur Bedarfsausweis möglichBedarfs- oder Verbrauchsausweis
Wohngebäude vor 1978, saniert nach WSCHVO 1977Bedarfs- oder VerbrauchsausweisBedarfs- oder Verbrauchsausweis
Wohngebäude, Baujahr 1978 oder späterBedarfs- oder VerbrauchsausweisBedarfs- oder Verbrauchsausweis

Energieausweis online erstellen: der Energieausweis auf Verbrauchsbasis (Verbrauchsausweis)

Der Verbrauchsausweis wird auch Energieverbrauchsausweis oder verbrauchsorientierter Energieausweis genannt. Diese Begriffe meinen denselben Ausweis.

Die Berechnungsgrundlage für den Verbrauchsausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude ist der tatsächliche, gemessene Energie-Verbrauch (daher der Name Verbrauchsausweis) der Hausbewohner.

Dazu werden die Energieverbrauchsdaten für Heizwasser und gegebenenfalls Warmwasser sowie andere geeignete Verbrauchsdaten der vergangenen drei Jahre herangezogen. Die Daten werden im Anschluss Klima-bereinigt. Dadurch werden insbesondere Witterungseinflüsse durch einen sehr kalten oder milden Winter ausgeglichen und eine Vergleichbarkeit gewährleistet.

Der berechnete Energieverbrauchskennwert für den Endenergieverbrauch (ab Mai 2014 auch für den Primärenergieverbrauch) ist stark abhängig vom Verhalten der Bewohner bzw. Nutzer. Der künftige Verbrauch kann aufgrund unterschiedlicher Witterung und einem sich ändernden Nutzerverhalten vom Energieverbrauchskennwert im Energieausweis abweichen.

Vorteile des Energieausweises auf Verbrauchsbasis (Verbrauchsausweis) auf einen Blick:

  • Die Kosten für einen verbrauchsorientierten Energieausweis sind aufgrund des geringeren Aufwands in der Regel niedriger als für einen Bedarfsausweis.
  • Der verbrauchsorientierte Ausweis erlaubt eine Bewertung der tatsächlich verbrauchten Energie und somit eine Analyse des Verhaltens.

Nachteile des Verbrauchsausweises:

  • Es erfolgt keine Bewertung von Gebäudehülle und Anlagentechnik – daher fallen die Modernisierungsempfehlungen in der Regel allgemein aus.
  • Der Verbrauchsausweis basiert auf Energieverbrauchsdaten von drei Jahren. Er ist daher nicht geeignet, die Wirksamkeit von Modernisierungsmaßnahmen auf die Energiebilanz einer Immobilie kurzfristig abzubilden. Erst drei volle Jahre nach der Modernisierung zeigt sich, wie sich die Modernisierungsmaßnahme tatsächlich auf die Energieeffizienzklasse des Gebäudes auswirkt.

Einschränkungen: Wann kann der Energieausweis auf Verbrauchsbasis (Verbrauchsausweis) nicht ausgestellt werden?

Der Verbrauchsausweis lässt sich nicht für alle Immobilien ausstellen. Es ist nicht möglich, einen Energieausweis online zu erstellen für:

  • Neubauten,
  • Gebäude, die mit kohlenbetriebenen Zentralheizungen beheizt werden,
  • Gebäude, die in den vergangenen drei Jahren mehr als 30 Prozent der Zeit leer standen,
  • Gebäude, in denen Mischformen aus Zentral-, Etagen- und Einzelofenheizungen genutzt werden,
  • Gebäude, in denen in den vergangenen drei Jahren der Energieträger (wie Erdgas, Heizöl, Pellets etc.) gewechselt oder eine Solaranlage zur Warmwasserbereitung eingebaut wurde.

Energieausweis online erstellen: der Energieausweis auf Bedarfsbasis (Bedarfsausweis)

Auch der Bedarfsausweis wird unter verschiedenen Begriffen geführt und synonym Energiebedarfsausweis oder bedarfsorientierter Energieausweis genannt.

Für den Bedarfsausweis wird der jährliche Energiebedarf (daher der Name Bedarfsausweis) des Hauses für Heizung, Warmwasser und Lüftung berechnet.

Wenn Sie einen Energieausweis online erstellen, fließen in die Berechnung relevante physikalische Eigenschaften des Hauses wie Fläche bzw. Größe, Anlagentechnik (Heizungsanlage, Lüftungsanlage, Nutzung regenerativer Energien etc.) und Wärmedämmfähigkeit der Gebäudehülle ein. Messungen vor Ort sind dafür nicht erforderlich. So können konkrete, auf die vorhandene Bausubstanz und Anlagentechnik bezogene Modernisierungsempfehlungen ausgesprochen und Schwachstellen identifiziert werden.

Berechnet werden die Energiebedarfskennwerte für End- und Primärenergie, die standardisierten Rahmenbedingungen für Nutzerverhalten und Witterung zugrunde gelegt sind. Das tatsächliche Nutzungsverhalten der Bewohner hat somit keinen Einfluss auf die Berechnung. Durch die Berechnung von Endenergieverbrauch und Primärenergieverbrauch kann die gesamte Kette der Energie-Bereitstellung bewertet werden.

Wichtig ist dies vor allem, da der Primärenergieverbrauch je nach Energieträger (Heizung mit Erdgas, Heizöl, Pellets etc.) stark variieren kann. So können Gebäude mit einem identischen Endenergieverbrauch einen stark abweichenden Primärenergieverbrauch haben.

Vorteile des Energieausweises auf Bedarfsbasis (Bedarfsausweis) auf einen Blick:

  • Berechnung der relevanten Kennwerte ist aufgrund standardisierter Annahmen unabhängig vom Nutzerverhalten.
  • Geringer Aufwand bei einer Aktualisierung der Werte des Bedarfsausweises nach durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen.
  • Dokumentation der Energieeffizienz des Hauses.

Nachteile des Bedarfsausweises:

  • Aufgrund des höheren Aufwands und der energetischen Bewertung des Hauses ist das Energieausweiserstellen in der Regel teurer.
  • Der Bedarfsausweis liefert keine Bewertung des tatsächlichen Energieverbrauches der Hausbewohner.

Einschränkungen: Wann kann der Bedarfsausweis nicht ausgestellt werden?

Auch beim Bedarfsausweis gibt es gewisse Einschränkungen. Diese betreffen vor allem Sonderfälle, sodass ein bedarfsorientierter Energieausweis für fast jedes Haus erstellt werden kann. Für folgende Gebäude können wir den Energieausweis nicht erstellen: 

  • Gebäude mit mehr als 25 Wohneinheiten,
  • Gebäude, die nicht über einen rechteckigen oder l-förmigen Grundriss verfügen,
  • Gebäude, die ein Schwimmbad besitzen,
  • Gebäude mit mehreren Heizsystemen (Ausnahme: Besitzt das Gebäude eine Zentralheizung und Zusatzheizungen decken weniger als zehn Prozent des Heizwärmebedarfs, ist die Ausstellung trotzdem möglich).

In der Regel besitzen Energieausweise eine Gültigkeit von zehn Jahren.
Wichtig zu beachten: Alle Energieausweise, die nach dem 25.04.2007 ausgestellt wurden, müssen der zum Ausstellungszeitpunkt gültigen Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechen 

(Gültigkeit der EnEV-Neufassung ab 01. Oktober 2007 bzw. der aktualisierten Fassung ab 01. Mai 2014).

Eine Erneuerung vor Ablauf der zehnjährigen Gültigkeit ist nur in Sonderfällen erforderlich. Nötig wird es, einen neuen Online-Energieausweis erstellen zu lassen, wenn:

  • eine Wärmedämmung umgesetzt wird.
  • über zehn Prozent der Fläche eines Außenbauteils ausgetauscht wird.
  • die beheizte Nutzfläche um mehr als 50 Prozent erweitert wird.
  • die beheizte Nutzfläche um mehr als 50 qm2 erweitert wird.

Ein Bedarfsausweis kann nach einer Modernisierung ohne großen Aufwand aktualisiert werden, um den neuen energetischen Standard des Gebäudes zu dokumentieren. Die Aktualisierung bzw. Erneuerung eines Verbrauchsausweises kann erst nach dem Ablauf von drei Heizperioden nach der Modernisierung erfolgen, damit ausreichend viele Berechnungswerte zur Verfügung stehen.

Energieausweis online erstellen – welche Informationen gehen aus dem Energieausweis für Ihr Haus hervor?

Der Energieausweis, häufig angelehnt an die Vorgängervariante Energiepass genannt, ist ein mehrseitiges offizielles Dokument. Es bewertet und dokumentiert den energetischen Zustand eines Gebäudes.
Gesetzliche Grundlage für den Energieausweis bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat. Mit Ablauf der Übergangsfrist bis zum 01. Mai 2021 müssen nun alle neu zu erstellenden Energieausweise den Vorgaben des GEG entsprechen.  Die nun aktuell verabschiedete Novellierung des GEG gilt seit dem 1. Januar 2024.

Energieausweise enthalten Informationen zur Energieeffizienz sowie Anhaltspunkte zu künftig anfallenden Energiekosten. Damit ermöglichen sie es Verbrauchern, den Heizenergieverbrauch und die Energieeffizienz eines Gebäudes schnell einzuschätzen und mit anderen Gebäuden zu vergleichen.

Auf einer Farbskala lässt sich der Energieverbrauchswert je Quadratmeter ablesen und mit einem Durchschnittshaus sowie einem Passivhaus vergleichen: „Grün“ steht für einen geringen Energieverbrauchswert. „Rot“ bedeutet, dass Sie Ihre Energiekosten senken sollten. Der Energieausweis muss gemäß § 84 Empfehlungen des Ausstellers für kosteneffiziente energetische Verbesserungen enthalten, soweit solche möglich sind.

Die Vorteile von Energieausweisen, die Sie online erstellen lassen können, sind vor allem Folgende:

  • Mieter und Käufer erhalten eine höhere Transparenz und Vergleichbarkeit von Immobilien auf dem Markt durch Verbrauchsklassen (Energieeffizienzklassen von A+ bis H)
  • Eigentümer werden durch Modernisierungsempfehlungen motiviert, den Energieverbrauch zu senken und können eine gute Energiebilanz offiziell nachweisen.

Möchte man einen Energieausweis online erstellen, sollte man generell Folgendes beachten:
Gebäude mit einer guten Bewertung im Energieausweis haben Vorteile auf dem Immobilienmarkt, da Käufer und Mieter zunehmend auf Energieeffizienz und Nebenkosten achten.

Energieausweis online erstellen: Was kann ein Energieausweis nicht?

Der Energieausweis stellt eine wichtige Orientierung zur Einordnung der Energieeffizienz von Gebäuden dar. Er lässt jedoch keine direkte Prognose von zukünftigem Energieverbrauch und -kosten zu, da externe Faktoren wie Witterung und Verhalten einen starken Einfluss haben. Auch der Energieverbrauch einzelner Wohnungen kann nicht exakt beziffert werden: Ein Energieausweis wird immer für das gesamte Gebäude ausgestellt. Der Verbrauch in den einzelnen Wohnungen kann sich je nach Lage und Eigenschaften deutlich unterscheiden.
Rückschlüsse auf die Höhe der künftigen Verbräuche und Kosten sind möglich.

Das GEG trat am 01.11.2020 in Kraft. Mit einer Übergangsfrist zum 01.05.2021 gelten für das Energieausweis-Erstellen folgende Änderungen:

  • Anpassung der Formulare (u. a. Aufnahme weiterführender Informationen zu vorhandenen Klima- und Lüftungsanlagen).
  • Pflicht zur Begehung des Gebäudes, um Modernisierungsempfehlungen auszusprechen. Alternativ ist der energetische Zustand der Bauteile durch Fotos nachzuweisen.

Während sich für Bestandsimmobilien nichts geändert hat, wurden vor allem Anforderungen an Neubauten verschärft und Kontrollmöglichkeiten der Behörden erweitert. Auf Länderebene kann die Einhaltung der Energieausweispflicht künftig stichprobenartig kontrolliert werden.

Die Bedeutung und Verwendung von Energieausweisen, die Sie online erstellen lassen können, wurde im Zuge des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gestärkt, vor allem im Hinblick auf die Immobiliensuche. So ist die Veröffentlichung der Energieeffizienzklasse (von A+ bis H) bzw. bei älteren Energieausweisen die Angabe des Energiekennwertes bei gewerblichen Immobilienanzeigen verpflichtend. Zwar lässt diese Angabe nur begrenzt Rückschlüsse auf die zu erwartenden Energiekosten zu, bietet jedoch ein weiteres Vergleichsinstrument für künftige Mieter bzw. Käufer.

Bei Besichtigungen durch Kauf- oder Mietinteressenten muss diesen unaufgefordert der Energieausweis vorgelegt werden. Bei Kauf oder Anmietung muss der Ausweis im Original oder als Kopie ausgehändigt werden. Eigentümergemeinschaften sind verpflichtet, einzelnen Eigentümern, die ihre Wohnung vermieten oder verkaufen wollen, diesen auf eigene Kosten rechtzeitig auszuhändigen.

Neuerungen durch das Gebäudeenergiegesetzes (GEG): Die wichtigsten Pflichten beim Energieausweis Erstellen auf einen Blick

Im Zuge des GEG, das am 01.11.2020 in Kraft getreten ist, kommen auf Eigentümer und Verwalter neue Pflichten zu. Die Rechte von Kauf- und Mietinteressenten werden gestärkt. Das sind die Neuerungen:

  • Bei Besichtigungen muss der Energieausweis Kauf- oder Mietinteressenten unaufgefordert vorgelegt werden.
  • Bei Vertragsabschluss muss der Energieausweis als Kopie oder im Original an den Käufer bzw. Mieter ausgehändigt werden.
  • In gewerblichen Immobilienanzeigen müssen energetische Kennwerte angegeben werden; bei neuen Energieausweisen auf dem Stand der GEG muss die Energieeffizienzklasse angegeben werden (Hinweis: Ein vorhandener Ausweis muss dazu nicht erneuert werden, siehe Abschnitt Energieausweise: Grundlagen).
  • Eigentümergemeinschaften müssen auf eigene Kosten einen Energieausweis erstellen und aushändigen, wenn ein einzelner Eigentümer seine Wohnung verkaufen oder vermieten möchte.
  • In behördlich genutzten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr und ab einer Nutzfläche von mehr als 500 qm2 (ab Juli 2015: Ausweitung auf Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 250 qm2) müssen Sie den Energieausweis erstellen und aushängen.
  • In bestimmten nicht behördlich genutzten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr muss der Energieausweis ebenfalls ausgehangen werden.
  • Bei vorliegendem Energieausweis besteht die Aushangpflicht auch bei nicht behördlichen Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr wie Hotels, Restaurants, Banken und größeren Geschäften.

Die Energieeffizienzklassen für Gebäude dienen dazu, verschiedene Immobilien anhand ihres Baujahrs, ihrer Bauweise und ihres Zustands in Kategorien einzuteilen. Diese Kategorisierung ermöglicht eine Bewertung des Energieverbrauchs und der Effizienz eines Gebäudes. Wenn die Wärmedämmung, Heizungsanlage, Fenster und Türen auf dem neuesten Stand sind, weist das Gebäude in der Regel eine höhere Energieeffizienz auf im Vergleich zu einem nicht sanierten Altbau. Das bedeutet, dass weniger Energie benötigt wird, um das Gebäude warmzuhalten.

In Deutschland wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) eingeführt, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Diese Verordnung legt Standardanforderungen für Bauherren und Sanierer fest, um energieeffiziente Gebäude zu schaffen. Sie gilt insbesondere für Wohn- und Bürogebäude.

Die Energieeffizienzklassen für Gebäude werden im Energieausweis angegeben und reichen von A+ (grün) bis H (rot). Die Einstufung erfolgt anhand des Endenergiebedarfs oder -verbrauchs in Kilowattstunden pro Quadratmeter pro Jahr (kWh/(m²a)) und der ungefähren jährlichen Energiekosten pro Quadratmeter Wohnfläche in Euro.

Die Klassifizierung erfolgt wie folgt:

A+: Ein Gebäude mit einem sehr niedrigen Energiebedarf (unter 30 kWh/(m²a)) und geringen Kosten (weniger als 2 Euro pro Quadratmeter). Es entspricht dem KfW-Standard „Energiesparhaus 40“.

A: Ein Gebäude mit einem niedrigen Energiebedarf (30 bis 50 kWh/(m²a)) und Kosten von 2 Euro pro Quadratmeter. Es wird als „KfW 55-Haus“ eingestuft.

B: Ein Gebäude mit einem moderaten Energiebedarf (50 bis 75 kWh/(m²a)) und Kosten von 3 Euro pro Quadratmeter. Es entspricht dem „KfW-Energiesparhaus 60“ oder „3-Liter-Haus“.

C: Ein Gebäude mit einem durchschnittlichen Energiebedarf (75 bis 100 kWh/(m²a)) und Kosten von 4 Euro pro Quadratmeter.

D: Ein Gebäude mit einem Energiebedarf von 100 bis 130 kWh/(m²a) und Kosten von 6 Euro pro Quadratmeter. Dies entspricht in der Regel den Mindestanforderungen der EnEV.

E: Ein Gebäude mit einem Energiebedarf von 130 bis 160 kWh/(m²a) und Kosten von 7 Euro pro Quadratmeter. Dies betrifft oft Einfamilienhäuser und sanierte Altbauten.

F: Ein Gebäude mit einem Energiebedarf von 160 bis 200 kWh/(m²a) und Kosten von 9 Euro pro Quadratmeter. Hierbei handelt es sich um vollständig sanierte Altbauten.

G: Ein Gebäude mit einem Energiebedarf von 200 bis 250 kWh/(m²a) und Kosten von 11 Euro pro Quadratmeter. Dies sind häufig teilweise modernisierte Altbauten.

H: Ein Gebäude mit einem sehr hohen Energiebedarf (über 250 kWh/(m²a)) und Kosten von 13 Euro und mehr pro Quadratmeter. Dies sind in der Regel unsanierte Altbauten oder denkmalgeschützte Gebäude.

Es gab früher auch die Klassen I und J, die jedoch veraltet sind und für Gebäude stehen, an denen keine Energieeinsparmaßnahmen durchgeführt wurden.

Der Unterschied zwischen dem Primärenergiekennwert (PE-Kennwert) und dem Endenergiekennwert im Energieausweis liegt in der Art und Weise, wie sie den Energieverbrauch und die -effizienz eines Gebäudes darstellen:

  1. Primärenergiekennwert (PE-Kennwert):
    • Der Primärenergiekennwert gibt an, wie viel gesamte Primärenergie benötigt wird, um den Energiebedarf eines Gebäudes zu decken. Dies schließt nicht nur die tatsächlich im Gebäude verbrauchte Energie ein, sondern berücksichtigt auch die Energie, die für den Abbau, Transport und die Verarbeitung des Energieträgers aufgewendet wird. Diese Verluste und Aufwände werden in den PE-Kennwert einbezogen.
    • Der PE-Kennwert berücksichtigt die gesamte Energiekette, angefangen bei der Gewinnung des Energieträgers (z. B. Öl, Gas, Holz) bis hin zur tatsächlichen Nutzung im Gebäude. Dieser Kennwert ist ein Maß für die Umweltauswirkungen des Gebäudes und spielt eine entscheidende Rolle im Kontext des Klimaschutzes.
  2. Endenergiekennwert:
    • Im Gegensatz dazu bezieht sich der Endenergiekennwert ausschließlich auf die im Gebäude tatsächlich verbrauchte Energie, die zur Deckung des Energiebedarfs benötigt wird. Dieser Wert berücksichtigt nicht die Verluste und Aufwände, die bei der Gewinnung und Bereitstellung des Energieträgers auftreten.
    • Der Endenergiekennwert betrachtet die Effizienz der Energienutzung innerhalb des Gebäudes selbst, einschließlich des Einsatzes erneuerbarer Energien wie Solarenergie oder Holz als nachwachsender Rohstoff. Diese erneuerbaren Energien weisen oft geringere Verluste und eine bessere Umweltbilanz bei ihrer Nutzung auf.

Der Unterschied zwischen diesen beiden Kennwerten besteht also darin, ob die gesamte Energiekette (Primärenergiekennwert) oder nur der tatsächliche Energieverbrauch im Gebäude (Endenergiekennwert) berücksichtigt wird. Die Wahl zwischen diesen Kennwerten hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Nachhaltigkeit der verwendeten Energiequellen und der Gesamteffizienz des Gebäudes. Ein niedriger Primärenergiekennwert kann darauf hinweisen, dass erneuerbare Energien effektiv genutzt werden, sagt aber allein nicht unbedingt etwas über die Energieeffizienz des Gebäudes aus.

Sie können für Wohnimmobilien sowohl den verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen lassen (Verbrauchsausweis) als auch den aufwendigeren bedarfsorientierten Energieausweis beantragen (Bedarfsausweis). Für Nichtwohngebäude bieten wir den Verbrauchsausweis an. Den Energieausweis erstellen wir nach den Regeln des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in der zum Ausstellungszeitpunkt geltenden Fassung. Er ist ein amtlich gültiges Dokument.

Nutzen Sie unsere Ausfüllhilfen (für den Verbrauchsausweis für Wohngebäude, für den Bedarfsausweis für Wohngebäude sowie für den Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude). Die Erstellung eines Energieausweises per Ausfüllhilfe hat einen Aufpreis von 90,- Euro brutto.

Schicken Sie dazu den ausgefüllten Fragebogen per Briefpost an die:

senercon GmbH
Abteilung: Energieausweise
Hochkirchstr. 11
10829 Berlin 

Fügen Sie ein Gebäudefoto und Detailfotos modernisierter Außenbauteile (Dach bzw. oberste Geschossdecke, Fassade, Fenster, Kellerdecke bzw. Kellerwände) bei. Wenn zugänglich, sollte die Dicke nachträglich aufgebrachter Dämmschichten aus den Fotos hervorgehen. Reichen Sie alternativ Fördernachweise oder Handwerkerrechnungen ein, die den energetischen Zustand belegen. Sie können die Bilder oder Dateien per E-Mail an energieausweis@senercon.de schicken. Sollten Sie eine Überlassung des Ausweises per Brief wünschen, geben Sie dies bitte an, wenn Sie Ihren Energieausweis online erstellen lassen.

Energieausweis online erstellen und zusenden lassen – Kosten auf einen Blick:

Bedarfsausweis für Wohngebäude99,- Euro
Verbrauchsausweis für Wohngebäude59,- Euro
Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude79,- Euro
Übersicht Preise (Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.)

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Falls Sie noch Fragen haben, sollten Sie sich an uns wenden. Sehr gerne beantworten wir Ihre Frage. Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an!

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Energieausweis für Ihr Haus online erstellen – Jetzt loslegen!

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Dipl.-Ing. Christian Reher, Leiter der Abteilung bei senercon:

Seit einigen Jahren kümmere ich mich bei senercon darum, für jeden Kunden zuverlässig einen Energieausweis zu erstellen. Ich hoffe, auch Ihren Auftrag zu Ihrer vollen Zufriedenheit zu erfüllen.

  • Jahrelange Erfahrung: über 90.000 erstellte Energieausweise seit 2008
  • Fachliche Prüfung aller Energieausweise durch einen Diplom-Ingenieur
  • Kunden: z. B. RWE, HypoVereinsbank, Bosch, LBS und viele andere

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